Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten im Hahnheider Landboten zum Zwecke der Verbreitung.
- Der Auftraggeber willigt mit der Veröffentlichung einer Anzeige auch einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Verlages unter www.hahnheiderlandbote.de ein. Diese Einwilligung beinhaltet auch eine Archivfunktion, in der alle Online-Ausgaben in der Zukunft gespeichert werden. Ein nachträgliches Entfernen ist nur in Abstimmung mit dem Verlag gegen eine Kostenerstattung möglich.
- Die Platzierung von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Positionen des Hahnheider Landboten erfolgt dann, wenn der Auftraggeber einen entsprechenden Auftrag erteilt und dieser vom Verlag ausdrücklich bestätigt worden ist. Die Verschiebung von Inseraten ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers müssen wir uns aus technischen Gründen vorbehalten. Die Kosten für die Platzreservierung entfallen in diesem Fall, nicht jedoch die Kosten der Anzeige an sich! Es kann also weder die Zahlung verweigert, noch Schadenersatz verlangt werden.
- Für Druckfehler, infolge Abkürzungen, unvollständiger und undeutlicher Manuskripte sowie für telefonisch durchgegebene Anzeigen, erfolgt kein Preisnachlass, wenn der Sinn der Anzeige nicht erheblich entstellt wird. Bei der Gestaltung der Gelegenheitsanzeigen und wenn nötig auch bei der Bestimmung des Anzeigenformates behält sich der technische Dienst freie Hand vor. Eine vorherige Benachrichtigung ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Bei berechtigten Reklamationen können maximal die Kosten für die Insertion vergütet werden. Jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen.
- Für an den Auftraggeber gelieferte Probeabzüge finden folgende Regeln Anwendung: Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber die ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzüge nicht fristgerecht zurück, so behält sich der Verlag das Recht vor die betreffende Anzeige von der Veröffentlichung auszuschließen.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Verlag erkennbar unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind, auch bei telefonischer Auftragserteilung, ausgeschlossen. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen erfasst insbesondere auch die Fälle, in denen die jeweilige Ausgabe nicht alle Haushalte der üblichen Verteilungsgebiete erreicht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlages für grobe Fahrlässigkeit des Verlegers seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen, außer bei nicht offensichtlichen Mängeln, innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt in den Verantwortungsbereich des Verlages fällt.
- Kosten für die Anfertigung bestellter Satz- und Reproduktionsarbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
- Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
- Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.
- Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Für unverlangt eingesandte oder abgegebene Texte, Bilder und sonstige Manuskripte übernimmt der Verlag keine Haftung! Für Inhalte von Anzeigen gilt: Die Verantwortung für Anzeigeninhalte, Bild und Texte liegt allein bei dem Auftraggeber. Der Verlag übernimmt keinerlei Gewährleistung für die durch Dritte veröffentlichten Anzeigen oder Beiträge, insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung. Durch das Schalten der Anzeige bestätigt der Auftraggeber, die Verwendungsrechte an Text und Bild zu besitzen. Hierfür gelten die folgenden Bestimmungen: Es dürfen ausschließlich solche Inhalte eingestellt werden, die nicht rechtswidrig sind und die insbesondere keine geistigen oder gewerblichen Schutzrechte Dritter, wie zum Beispiel Marken, Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Urheber- und Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter wie zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Namensrechte oder das Recht am eigenen Bild und Texten, verletzen.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz, ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zahlungsbedingungen:
Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Bei erteilten Einzugsgenehmigungen gewähren wir 2% Skonto.
Rechnungsstellungen für Kleinanzeigen unter 20 mm Höhe werden mit € 1,28 zzgl. MwSt. Schreib- und Portogebühren berechnet.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.